nach Art. 28 DSGVO
Stand: 27.07.2026
Auftragnehmerin (Auftragsverarbeiterin):
Tanja Schwarz
Crta. de la Base 15
28850 Torrejón de Ardoz (Madrid, Spanien)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ESX5793702W
E-Mail: [email protected]
1.1 Die Auftragnehmerin erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing, Automatisierung und Erstellung von Webseiten (Hauptvertrag). Im Rahmen dieser Leistungen verarbeitet die Auftragnehmerin personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers.
1.2 Diese Vereinbarung konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien und ist Bestandteil des Hauptvertrages.
1.3 Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages. Sie endet automatisch mit dessen Beendigung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen. Dazu gehören je nach Auftragsumfang insbesondere:
Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken der Auftragnehmerin findet nicht statt.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand der Verarbeitung. Sollte der Auftraggeber solche Daten in die Systeme einbringen, informiert er die Auftragnehmerin vorab, damit zusätzliche Schutzmaßnahmen vereinbart werden können.
5.1 Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, es sei denn, sie ist nach anwendbarem Recht zur Verarbeitung verpflichtet.
5.2 Weisungen können in Textform erteilt werden, insbesondere per E-Mail. Mündliche Weisungen sind unverzüglich in Textform zu bestätigen.
5.3 Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn sie der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt. Sie ist berechtigt, die Ausführung einer solchen Weisung auszusetzen, bis der Auftraggeber sie bestätigt oder ändert.
6.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet alle zur Verarbeitung eingesetzten Personen schriftlich auf Vertraulichkeit oder stellt sicher, dass diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
6.2 Sie ergreift die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (siehe Anhang 1).
6.3 Sie unterstützt den Auftraggeber im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Erfüllung von Betroffenenrechten nach Art. 12 bis 23 DSGVO. Wendet sich eine betroffene Person direkt an die Auftragnehmerin, leitet diese das Anliegen unverzüglich an den Auftraggeber weiter und beantwortet es nicht selbst.
6.4 Sie unterstützt den Auftraggeber bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, der Meldung von Datenschutzverletzungen sowie bei Anfragen von Aufsichtsbehörden.
6.5 Sie stellt dem Auftraggeber auf Anfrage die zum Nachweis der Einhaltung dieser Vereinbarung erforderlichen Informationen zur Verfügung.
Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber unverzüglich, in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Die Meldung enthält, soweit verfügbar:
8.1 Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz der in Anhang 2 aufgeführten Unterauftragsverarbeiter zu.
8.2 Die Auftragnehmerin wählt Unterauftragsverarbeiter sorgfältig aus und verpflichtet sie vertraglich auf Datenschutzpflichten, die denen dieser Vereinbarung entsprechen.
8.3 Ein Wechsel oder die Hinzunahme eines Unterauftragsverarbeiters wird dem Auftraggeber vorab in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber kann innerhalb von 14 Tagen aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Widerspricht er, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Leistungsteil zu kündigen.
8.4 Nebenleistungen wie Telekommunikations-, Reinigungs- oder Wartungsleistungen gelten nicht als Unterauftragsverarbeitung.
Eine Verarbeitung außerhalb der EU beziehungsweise des EWR findet nur statt, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, insbesondere auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses oder der EU-Standardvertragsklauseln (SCC) samt erforderlicher ergänzender Maßnahmen. Die betroffenen Unterauftragsverarbeiter sind in Anhang 2 gekennzeichnet.
10.1 Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung dieser Vereinbarung zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt vorrangig durch Einholung von Auskünften, Selbstauskünften oder vorhandenen Zertifizierungen und Prüfberichten.
10.2 Vor-Ort-Kontrollen sind nach rechtzeitiger Ankündigung, zu üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufs möglich. Sie erfolgen auf Kosten des Auftraggebers.
11.1 Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und für die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen verantwortlich.
11.2 Er stellt sicher, dass für alle in das System eingebrachten Daten eine gültige Rechtsgrundlage besteht, insbesondere die erforderlichen Einwilligungen für Marketingkommunikation vorliegen.
11.3 Er informiert die Auftragnehmerin unverzüglich, wenn ihm Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung auffallen.
12.1 Nach Beendigung des Hauptvertrages löscht die Auftragnehmerin alle im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten oder gibt sie nach Wahl des Auftraggebers zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
12.2 Der Auftraggeber teilt seine Wahl innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende mit. Erfolgt keine Mitteilung, werden die Daten gelöscht.
12.3 Zugänge und Berechtigungen zu Systemen des Auftraggebers werden nach Vertragsende unverzüglich zurückgegeben oder entzogen.
12.4 Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Verarbeitung dienen, dürfen entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen weiter aufbewahrt werden.
Es gelten die Haftungsregelungen des Hauptvertrages sowie Art. 82 DSGVO.
14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen mindestens der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Formklausel.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14.3 Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und dem Hauptvertrag gehen die Regelungen dieser Vereinbarung vor, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht.
Die Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt. Die Auftragnehmerin darf sie anpassen, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.
Die Auftragnehmerin setzt für die Erbringung der Leistungen die folgenden Unterauftragsverarbeiter ein:
| Anbieter | Leistung | Sitz | Grundlage bei Drittlandbezug |
|---|---|---|---|
| Inexdu GmbH (BusinessBoost One) | Betrieb der Plattform: Webseiten, CRM, Terminbuchung, E-Mail-Versand, Automatisierung, KI-Assistenten | Österreich | – |
| ALL-INKL.COM, Neue Medien Münnich | Domain- und DNS-Verwaltung | Deutschland | – |
Die Inexdu GmbH setzt ihrerseits weitere Unterauftragsverarbeiter ein, um den Betrieb der Plattform BusinessBoost One sicherzustellen. Dazu gehören unter anderem HighLevel Inc. (Plattformbetrieb, USA), Amazon Web Services (Hosting, Luxemburg), Mailgun Technologies, Inc. (E-Mail-Versand, USA), Twilio Ireland Limited einschließlich SendGrid (SMS- und E-Mail-Versand, Irland), Stripe, Inc. (Zahlungsdienstleistungen, USA), Meta Platforms Ireland Limited (Werbe- und Reichweitenmessung, Irland) sowie Google Ireland Limited (Webanalyse, Irland).
Soweit dabei eine Verarbeitung außerhalb der EU beziehungsweise des EWR stattfindet, erfolgt diese auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln (SCC) gemäß Ziffer 9 dieser Vereinbarung.
Die jeweils aktuelle und vollständige Liste dieser Unterauftragsverarbeiter einschließlich Anschriften, Zwecken und Datenschutzhinweisen ist abrufbar unter: https://businessboost.one/bbo-avv
Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz dieser Unterauftragsverarbeiter zu. Änderungen werden dem Auftraggeber nach Ziffer 8.3 dieser Vereinbarung mitgeteilt.
Ein aktueller Stand der Unterauftragsverarbeiter wird dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Innovation
Frische, kreative Lösungen.

Integrity
Ehrlichkeit und Transparenz.

Excellence
Erstklassige Dienstleistungen.